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HU Fristen im Fuhrpark aus der Plakette berechnen

Der Beitrag erklärt, wie sich HU Termine für typische Firmenfahrzeuge aus Zulassungsbescheinigung und Prüfplakette ableiten lassen. Er zeigt außerdem, welche weiteren Prüftermine nicht mit der Hauptuntersuchung verwechselt werden dürfen.

HU Prüfplakette am hinteren Kennzeichen eines Lieferwagens.

Die Prüfplakette ist der erste Anhaltspunkt für die Planung der nächsten Hauptuntersuchung.Bild: mit einem Bildmodell erzeugt

Wer einen Fuhrpark neben dem Tagesgeschäft verwaltet, braucht für die Hauptuntersuchung keine Schätzung, sondern einen belastbaren Termin je Fahrzeug. Die maßgebliche Information steht am Fahrzeug selbst und in seinen Unterlagen: auf der Prüfplakette am hinteren Kennzeichen, im letzten Untersuchungsbericht und in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Damit lässt sich für Firmenwagen, Transporter und andere Fahrzeuge ein Terminplan aufbauen, der auch bei wechselnden Fahrern funktioniert.

Wichtig ist die Trennung der Pflichten. Die Hauptuntersuchung nach Straßenverkehrsrecht ist ein amtlicher Termin für das zugelassene Fahrzeug. Daneben bestehen betriebliche Aufgaben, etwa die Prüfung des Fahrzeugs im Arbeitseinsatz, die Fahrerunterweisung und die Kontrolle von Fahrerlaubnissen. Der Autor dieses Beitrags empfiehlt deshalb, jeden Termin mit Fahrzeugkennzeichen, Fahrzeugart, Fälligkeitsmonat, Zuständigkeit und abgelegtem Nachweis zu dokumentieren.

Die Prüfplakette zeigt Monat und Jahr der nächsten Hauptuntersuchung

Die HU-Prüfplakette sitzt bei den meisten zugelassenen Kraftfahrzeugen auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen. Sie gibt nicht den Monat der letzten Untersuchung an, sondern den Monat und das Jahr, in dem die nächste Hauptuntersuchung fällig ist. Für die Terminplanung ist sie damit der schnellste Ausgangspunkt bei einem Rundgang über den Betriebshof.

So wird die Plakette abgelesen

Die Jahreszahl steht in der Mitte der Plakette. Der fällige Monat ist die Zahl, die oben in der Zwölf-Uhr-Position steht. Die schwarzen Markierungen am äußeren Rand erleichtern Polizei und Kontrollkräften die Sichtprüfung, sie ersetzen aber nicht das Ablesen der Monatszahl.

Beispiel: Steht in der Mitte ein bestimmtes Jahr und oben die Zahl 8, ist die HU bis zum Ende des August dieses Jahres fällig. Der genaue Untersuchungstag innerhalb des Monats ist für die regelmäßige Frist nicht entscheidend. Planen Sie den Werkstatt- oder Prüftermin dennoch nicht auf den letzten Kalendertag, denn Ausfall, Reparaturen oder fehlende Fahrzeugpapiere können den Ablauf verzögern.

Plakette mit dem Untersuchungsbericht abgleichen

Beim Anlegen oder Übernehmen einer Fahrzeugakte sollte die Bürokraft die Plakette fotografisch oder durch eine Vier-Augen-Sichtprüfung erfassen und mit dem letzten Untersuchungsbericht abgleichen. Dort sind Kennzeichen, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Untersuchungsdatum, Ergebnis und der Termin der nächsten Untersuchung dokumentiert. Stimmen Bericht und Plakette nicht überein oder fehlt einer der Nachweise, sollte der Betrieb nicht raten, sondern den Vorgang mit Prüforganisation, Werkstatt oder Zulassungsbehörde klären.

Praktisch ist eine Liste mit einem Datensatz pro Kennzeichen. Erfassen Sie mindestens den Fälligkeitsmonat, die Grundlage der Angabe, den geplanten Termin, den tatsächlichen Termin und den Ablageort des Berichts. Bei geleasten Fahrzeugen sollte zusätzlich feststehen, ob Leasinggeber, Fuhrpark oder eine Werkstatt die Terminvereinbarung übernimmt.

§ 29 StVZO verweist auf die Untersuchungsintervalle

Die rechtliche Grundlage der Hauptuntersuchung ist Paragraf 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, kurz StVZO. Dort ist geregelt, dass die Halterin oder der Halter das Fahrzeug in den vorgeschriebenen Zeitabständen untersuchen lassen muss. Welche Zeitabstände gelten, ergibt sich nicht allein aus einer allgemeinen Faustregel, sondern aus Anlage VIII zur StVZO.

Für die Fristen ist insbesondere Anlage VIII, Nummer 2.2, zur StVZO maßgeblich. Die Tabelle unterscheidet nach Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse, Verwendung und bei einzelnen Gruppen nach dem Zeitpunkt der ersten Zulassung. Wer im Betrieb nur mit der Bezeichnung „Transporter“ oder „Dienstwagen“ arbeitet, hat deshalb noch keine rechtssichere Grundlage für die Fristenplanung.

Die Angaben müssen zum einzelnen Fahrzeug passen

Entscheidend sind die Daten des tatsächlich zugelassenen Fahrzeugs, nicht die Karosserieform oder eine interne Fahrzeuggruppe. Prüfen Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein, und vergleichen Sie Fahrzeugart, Aufbau, zulässige Gesamtmasse und gegebenenfalls die Schlüsselangaben mit der zutreffenden Tabellenzeile. Bei Sonderfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugen mit besonderer Nutzung oder unklarer Einstufung ist der genaue Tabellenabgleich besonders wichtig.

Die Untersuchung wird von einer anerkannten Überwachungsorganisation oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation durchgeführt. Im Alltag werden HU und Abgasuntersuchung häufig gemeinsam organisiert. Für den Terminplan sollte der Betrieb dennoch den HU-Fälligkeitstermin als eigene Frist führen und den Untersuchungsbericht nach dem Termin vollständig ablegen.

Personenkraftwagen bis 3,5 Tonnen folgen einem klaren Grundmuster

Für Personenkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 Tonnen gilt das bekannte Grundmuster aus Anlage VIII zur StVZO: Die erste Hauptuntersuchung ist nach 36 Monaten fällig, danach ist die Hauptuntersuchung jeweils nach 24 Monaten fällig. Das betrifft den typischen Firmen-Pkw, etwa Fahrzeuge im Außendienst, in der Pflege oder bei der Verwaltung.

Der Zeitraum für die erste Untersuchung beginnt mit der ersten Zulassung. Für die folgenden Untersuchungen orientiert sich die Planung am festgelegten Fälligkeitsmonat. Im laufenden Fuhrpark ist daher die Plakette in Verbindung mit dem letzten Bericht zuverlässiger als eine selbst berechnete Folgefrist aus einem alten Kaufdatum.

Ein Pkw ist nicht automatisch jeder Kastenwagen

Die Gewichtsgrenze allein macht ein Fahrzeug nicht zum Personenkraftwagen. Gerade bei Kombis, Hochdachkombis, Kastenwagen und umgebauten Fahrzeugen kann die Bezeichnung im Betriebsalltag von der Einordnung in den Zulassungspapieren abweichen. Prüfen Sie deshalb immer die Fahrzeugart in der Zulassungsbescheinigung Teil I, bevor Sie das Pkw-Grundmuster in Ihre Fristenliste übernehmen.

Für einen belastbaren Ablauf kann der Betrieb den Fälligkeitsmonat als festen Datenpunkt hinterlegen und eine Vorwarnung davor setzen. Wer zugleich Fahrerunterweisungen sauber nachhalten will, findet in der Anleitung Jährliche Fahrerunterweisung Schritt für Schritt durchführen die getrennten organisatorischen Schritte. Die Unterweisung verschiebt den HU-Termin nicht und ersetzt ihn nicht.

Bei Transportern und Lkw entscheidet die Einordnung des Fahrzeugs

Bei Transportern und Lastkraftwagen darf die Pkw-Regel nicht pauschal übertragen werden. Anlage VIII, Nummer 2.2, zur StVZO enthält für andere Fahrzeugarten und Gewichtsklassen eigene Fristvorgaben. Je nach Fahrzeug können auch Erstzulassung, zulässige Gesamtmasse oder die konkrete Fahrzeugklasse für die zutreffende Tabellenzeile relevant sein.

Diese Unterlagen gehören auf den Tisch

Für jedes Fahrzeug sollten Sie vor der ersten digitalen oder papiergebundenen Erfassung mindestens die Zulassungsbescheinigung Teil I, den letzten HU-Bericht und die sichtbare Prüfplakette prüfen. Notieren Sie nicht nur das Kennzeichen, sondern auch Fahrzeugart und zulässige Gesamtmasse. So lässt sich später nachvollziehen, warum für zwei äußerlich ähnliche Fahrzeuge unterschiedliche Prüfrhythmen hinterlegt sind.

  • Prüfen Sie die Fahrzeugart und die zulässige Gesamtmasse in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Ordnen Sie das Fahrzeug der passenden Zeile in Anlage VIII, Nummer 2.2, zur StVZO zu.
  • Vergleichen Sie das Ergebnis mit der vorhandenen Prüfplakette und dem letzten Untersuchungsbericht.
  • Halten Sie Sonderaufbauten, Anhänger und geänderte Nutzungen als eigenen Prüfpunkt fest.

Ein Lieferwagen kann je nach Zulassung und Gewicht anders einzuordnen sein als ein Pkw, obwohl er im Betrieb ähnlich eingesetzt wird. Das gilt ebenso für Fahrzeuge, die regional über verschiedene Standorte disponiert werden. Die Vorschriften sind bundesrechtlich einheitlich, aber Terminvergabe, Abholwege und praktische Abläufe unterscheiden sich zwischen ländlichen Regionen und Ballungsräumen sowie je nach örtlicher Prüforganisation oder Werkstatt.

Wenn die Unterlagen keine eindeutige Zuordnung zulassen, sollte der Betrieb die Frist nicht eigenmächtig verkürzen oder verlängern. Lassen Sie die Einordnung anhand der Fahrzeugpapiere fachkundig prüfen. Eine frühere Untersuchung ist organisatorisch möglich, sie ändert aber nicht die Pflicht, den richtigen Fälligkeitsmonat nachvollziehbar zu führen.

Die HU ersetzt keine Prüfung nach DGUV Vorschrift 70

Die Hauptuntersuchung ist nicht mit der betrieblichen Fahrzeugprüfung zu verwechseln. Für Fahrzeuge im betrieblichen Einsatz verlangt Paragraf 57 der DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“, dass sie bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch eine sachkundige Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden. Diese Pflicht richtet sich an den Unternehmer und verfolgt den Arbeitsschutz im Betrieb.

Zwei Termine, zwei Nachweise

Die HU prüft nach dem Straßenverkehrsrecht und führt zu einem amtlichen Untersuchungsbericht sowie zur Prüfplakette. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 70 ist ein eigener betrieblicher Prüftermin mit eigener Dokumentation. Fällt beides zufällig in denselben Zeitraum, kann das organisatorisch sinnvoll sein, die Nachweise dürfen aber nicht ineinander aufgehen.

TerminGrundlageNachweis im Fuhrpark
HauptuntersuchungParagraf 29 StVZO, Anlage VIIIUntersuchungsbericht und Prüfplakette
Betriebliche FahrzeugprüfungParagraf 57 DGUV Vorschrift 70Prüfdokumentation der sachkundigen Person

Auch die Führerscheinkontrolle ist ein separater Prozess. Wer Fahrzeuge überlässt, muss verhindern, dass Personen ohne erforderliche Fahrerlaubnis fahren. Eine praxistaugliche Reihenfolge der Prüfschritte beschreibt die Checkliste für die Führerscheinkontrolle im Betrieb. Ein bestandener HU-Termin sagt nichts darüber aus, ob die fahrende Person eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Für die Ablage hilft eine klare Trennung nach Nachweisarten: HU-Berichte zum Fahrzeug, DGUV-Prüfprotokolle zum betrieblichen Prüfprozess, Führerscheinkontrollen zur Fahrerin oder zum Fahrer und Unterweisungsnachweise zur jeweiligen Unterweisung. Das erleichtert die Auskunft bei internen Rückfragen, einem Unfall oder einem Wechsel in der Verwaltung.

Ein Terminvorlauf schützt vor einer überzogenen Untersuchung

Verbindlich bleibt der Monat auf der Prüfplakette. Der Betrieb sollte jedoch einen internen Vorlauf vor diesem Monat festlegen. Er schafft Zeit für Terminvereinbarung, Fahrzeugbereitstellung, Ersatzfahrzeug, notwendige Reparaturen und eine erneute Vorführung, falls bei der Untersuchung erhebliche Mängel festgestellt werden.

Den Vorlauf am Einsatz des Fahrzeugs ausrichten

Ein Fahrzeug im täglichen Kundendienst benötigt einen anderen Vorlauf als ein Reservefahrzeug auf dem Hof. Berücksichtigen Sie Tourenplanung, saisonale Auftragsspitzen, Werkstattkapazitäten und den Standort. In manchen Regionen sind Prüftermine kurzfristig verfügbar, in anderen muss die Werkstattplanung früher beginnen. Der rechtliche Fälligkeitstermin ändert sich dadurch nicht.

Führen Sie deshalb zwei Daten: den verbindlichen HU-Monat und den betrieblichen Aktionstermin. Der Aktionstermin löst die Aufgabe aus, der HU-Monat dient als Kontrollpunkt. Nach dem erfolgreichen Termin wird der neue Bericht abgelegt, die neue Plakette kontrolliert und der nächste Fälligkeitsmonat direkt übernommen.

Eine Untersuchung nach Ablauf des auf der Plakette ausgewiesenen Monats ist überzogen. Neben dem Risiko einer Beanstandung im Straßenverkehr kann bei deutlicher Überschreitung ein zusätzlicher Untersuchungsumfang anfallen. Warten Sie daher nicht auf eine Erinnerung von außen, sondern verfolgen Sie offene Termine im eigenen System bis zum abgelegten Bericht nach.

Für kleine und mittlere Fuhrparks ist ein geführter Ablauf hilfreicher als verstreute Kalendernotizen: Halterheft verbindet Führerscheinkontrolle, jährliche Fahrzeugprüfung und Fahrerunterweisung mit nachvollziehbaren Nachweisen. Wenn Sie Ihren Ablauf prüfen oder einen frühen Zugang besprechen möchten, nutzen Sie das Kontaktformular auf der Kontaktseite. So bleiben HU-Fristen, betriebliche Prüfungen und personenbezogene Pflichten getrennt geplant, aber an einer Stelle nachvollziehbar.